Schuldnerberatung Schwaben | Fachanwalt für Insolvenzrecht - Persönlich & Regional
Pfändungsrechner für Arbeitseinkommen
Berechnen Sie transparent und rechtlich fundiert, welcher Teil Ihres Einkommens pfändbar ist und welcher Betrag Ihnen verbleibt
So funktioniert der Rechner
Geben Sie einfach Ihr **Nettoeinkommen** ein - also den Betrag, der nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf Ihrem Konto ankommt. Der Rechner berechnet dann gemäß § 850c ZPO, welcher Teil davon pfändbar ist.
Berechnungsergebnis
Ihre Eingabe
Ihr Nettoeinkommen0,00 €
Unterhaltsberechtigte0
Grundfreibetrag gemäß § 850c ZPO0,00 €
Pfändungsberechnung
Ihr Nettoeinkommen0,00 €
− Grundfreibetrag0,00 €
= Übersteigender Betrag0,00 €
Davon pfändbar (gemäß Stufentabelle)0,00 €
Unpfändbarer Betrag0,00 €
Pfändbarer Betrag0,00 €
Rechtliche Grundlage: Die Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO
Der Rechner basiert auf der aktuellen Pfändungstabelle des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz,
gültig vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 vom 26. März 2026, BGBl. 2026 I Nr. 80). Diese Tabelle legt exakt fest, welche Beträge bei welchem Einkommen pfändbar sind und
welche Freigrenzen für den notwendigen Lebensunterhalt gelten.
Offizielle Pfändungstabelle herunterladen
Laden Sie die vollständige, amtliche Pfändungstabelle als PDF herunter:
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Stand: 01.07.2026
Wichtige Hinweise zur Berechnung:
Die Tabelle gilt für regelmäßige Zahlungen wie Arbeitseinkommen, Renten oder Pensionen
Für unregelmäßige Einkünfte gelten andere Berechnungsmethoden
Die Werte sind gesetzlich festgelegt und werden alle zwei Jahre angepasst
Bei mehreren Gläubigern wird der pfändbare Betrag entsprechend verteilt
Für Selbstständige gelten besondere Regelungen
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